Vertragsgegenstand
Die für den Veranstalter zeichnungsberechtigte Person bestätigt, dass
Abrechnung, Reinigung
Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.
Bei der Bereitstellung von zusätzlichem Personal, Materialien oder Geräten durch die BAUAkademie Salzburg werden die dadurch entstandenen Kosten in der Endabrechnung vorgeschrieben.
Dem Veranstalter werden die reservierten Räumlichkeiten und Flächen gereinigt zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Reinigung während und nach der Veranstaltung selbst zu organisieren bzw. durchzuführen. Hierfür stellt die BAUAkademie Salzburg einen Reinigungswagen zur Verfügung. Reinigungsmittel und andere Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier etc. sind durch den Veranstalter selbst zu organisieren.
Der Veranstalter hat die Endreinigung nach der Veranstaltung so zu veranlassen, am Folgetag der Veranstaltung die überlassenen Räumlichkeiten und Flächen wieder in ihrem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt sind. Veranstaltungsbedingter Abfall (Verpackungen, Dekoration etc.) wird durch den Veranstalter ordnungsgemäß gesammelt (z.B. Säcke, Container) und entsorgt. Die Organisation und die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.
Die BAUAkademie Salzburg behält sich das Recht vor, bei außerordentlicher Verschmutzung der genutzten Räumlichkeiten, Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Der reibungslose Betrieb der BAUAkademie Salzburg am Tag nach der Veranstaltung muss gewährleistet sein.
Kaution
Zur Abdeckung allfälliger Schäden, Nachreinigungen, Malerarbeiten etc. wird eine Kaution in der Höhe von € 1.000,- an die BAUAkademie Salzburg überwiesen. Für zusätzlich darüber hinaus anfallende Schäden haftet der Veranstalter.
Die BAUAkademie Salzburg behält sich das Recht vor, verursachte Schäden die durch die Kaution nicht abgedeckt sind, auf Kosten des Veranstalters beheben zu lassen. Eine gemeinsame Begehung zwecks Feststellung von Schäden sowohl vor als auch nach der Veranstaltung wird stattfinden. Der Begehungstermin vor der Veranstaltung wird mit 14 Uhr am Veranstaltungstag festgelegt. Im Interesse des Veranstalters sollte der verantwortliche Sicherheitsdienst bei dieser Einschulung anwesend sein.
Stornobedingungen, Auflösung
Bei Stornierung oder Nichtdurchführung (Rücktritt ab Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung) der Veranstaltung (aus welchen Gründen auch immer) wird folgende Stornogebühr fällig:
Die BAUAkademie Salzburg ist berechtigt, diese Vereinbarung fristlos aufzukündigen, wenn
Die BAUAkademie Salzburg ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen sofort und jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle haftet trotzdem der Veranstalter in vollem Umfang für alle Kosten und eventuell entstandene Schäden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg.
Sicherheitsdienst (Security)
Ein Sicherheitsdienst (Security) in entsprechender Anzahl (6-10 Personen geschultes Fachpersonal) ist durch den Veranstalter während der gesamten Dauer der Veranstaltung vorzuhalten. Die Einweisung erfolgt durch den Veranstalter.
Rauchverbot
Im gesamten Gebäude, einschließlich aller Hallen, herrscht absolutes Rauchverbot. Für Raucher stehen in den Freibereichen ausreichend Aschenbecher zur Verfügung.
Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, welche direkt mit der Berufsfeuerwehr verbunden ist. Für die Einhaltung ist der Veranstalter verantwortlich.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter ist verpflichtet, der BAUAkademie Salzburg vor Veranstaltungsbeginn den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. € 1.000.000,- nachzuweisen.
Der Veranstalter haftet
Nach der Veranstaltung werden die überlassenen Räumlichkeiten und Flächen durch eine von der BAUAkademie Salzburg beauftragte Person gemeinsam mit den verantwortlichen Personen des Veranstalters besichtigt, um eventuell entstandene Schäden festzustellen.
Haftung der BAUAkademie Salzburg
Die BAUAkademie Salzburg haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Die BAUAkademie Salzburg übernimmt keine Haftung für die vom Veranstalter und den Besuchern eingebrachten Gegenstände. Weiters haftet sie nicht bei Unfällen mit Personenschäden die mit der Veranstaltung in direktem Zusammenhang stehen.